Das Jobcenter Aufgaben

Existenzsicherung und Arbeitsmarktintegration

Das Jobcenter ist die Grundsicherungsstelle im Landkreis Calw nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und hat zwei Kernaufgaben: 

  1. Es sichert den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch finanzielle Leistungen („Grundsicherung“). 
  2. Es berät und betreut die Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II und vermittelt sie in Beschäftigung. Das Jobcenter fördert darüber hinaus Maßnahmen der Eingliederung und beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit der Kundinnen und Kunden durch Integration in Arbeit zu verringern oder zu beenden, um ihnen so ein selbstbestimmtes Leben unabhängig von den sozialen Sicherungssystemen zu ermöglichen. 

Aufgaben des Jobcenters sind die Leistungsgewährung, das so genannte „passive Leistungsrecht“ und die Vermittlung in Beschäftigung, das „aktive Leistungsrecht“. Das passive Leistungsrecht umfasst alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelleistungen, Kosten der Unterkunft). Zum aktiven Leistungsrecht zählen Eingliederungsleistungen (Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse). Das Jobcenter vermittelt darüber hinaus Unterstützungsangebote aus dem Bereich der kommunalen Zuständigkeit (Schuldner- und Suchtberatung).

Das Jobcenter ist nicht zuständig für die Bezieher von Arbeitslosengeld I (Versicherungsleistungen), die von der Agentur für Arbeit betreut werden. Die Berufsberatung liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Agentur für Arbeit (§ 29 Abs. 1 SGB III). Nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige fallen in den Zuständigkeitsbereich der Sozialämter und erhalten Sozialhilfe auf der Grundlage des SGB XII. Sobald ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Arbeitslosengeld II erhält, ist das Jobcenter i. d. R. für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zuständig. Das gilt auch für die nicht-erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft – das sind Kinder bis zum 15. Lebensjahr und dauerhaft erwerbsunfähige Leistungsberechtigte ohne Anspruch nach dem SGB XII. Sie erhalten bei Hilfebedürftigkeit vom Jobcenter Sozialgeld.

Regionale Jobcenter – Bürgernah an drei Standorten im Landkreis Calw

Der Landkreis Calw umfasst eine Fläche von fast 800 km2 und knapp 160.000 Einwohner leben in 25 Städten und Gemeinden. Diese regionalen Strukturen stellen besondere Anforderung an das Jobcenter: Eine dezentrale Organisation soll ein hohes Maß an Bürgernähe schaffen. Mit möglichst kurzen Wegen soll den Kundinnen und Kunden die persönliche Vorsprache im Jobcenter zur Beratung und Klärung ihrer Anliegen ermöglicht werden. Die drei regionalen Jobcenter in Calw, Nagold und Bad Wildbad sind jeweils für die Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Kommunen zuständig.

Persönliche Vorsprachen in den regionalen Jobcentern sind derzeit nur in Ausnahmefällen und nach Vereinbarung möglich. Das Betreten der Dienststellen ist ohne Terminvereinbarung nicht gestattet. Nutzen Sie zur Terminvereinbarung die Onlinebuchung oder wenden Sie sich an die Serviceline 0 74 52 / 9 19 222.

Jobcenter Calw

Untere Brücke 1
75365 Calw
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Jobcenter Nagold

Bahnhofstraße 37
72202 Nagold
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Jobcenter Bad Wildbad

Paulinenstraße 132
75323 Bad Wildbad
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