Fördermöglichkeiten Betriebliches Praktikum

Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter/-innen zählt der persönliche Eindruck oft mehr als die Bewerbungsunterlagen.

Das Jobcenter Lkr. Calw bietet Ihnen deshalb die Möglichkeit, einen potentiellen neue/-n Mitarbeiter/-in im Rahmen eines betrieblichen Praktikums kennenzulernen, sowie seine / ihre Eignung zu prüfen. Der/die Teilnehmer/-in an einer „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“ (MAG) erhält Einblicke in die Anforderungen und das konkrete Tätigkeitsfeld Ihres Betriebs. Der Bewerber kann gleichzeitig seine praktischen Fähigkeiten, seine Motivation und sein Interesse unter Beweis stellen.

Bei einem betrieblichen Praktikum (MAG) ist zu beachten:

  • Bitte nehmen Sie vor Praktikumsbeginn mit der Vermittlungsfachkraft des Jobcenters Kontakt auf.
  • In der Regel darf das Praktikum nicht länger als vier Wochen dauern.
  • Eine Praktikumsvergütung durch den Arbeitgeber ist nicht vorgesehen.
  • Der/die Teilnehmer/-in erhält während des Praktikums weiterhin Leistungen des Jobcenters.
  • Das Jobcenter kann darüber hinaus Fahrtkosten und Kosten der Kinderbetreuung in angemessenem Umfang erstatten.
  • Als Arbeitgeber sind Sie zur Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft verpflichtet.