Fördermöglichkeiten Qualifizierungschancengesetz
Qualifizierungschancengesetz – Zuschüsse zu Weiterbildungs- und Lohnkosten
Die Agentur für Arbeit fördert Unternehmen, die in die zukunftsgerichtete Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen investieren. Grundlage ist das im Jahr 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz. Es eröffnet Chancen für die Betriebe und Mitarbeiter/-innen sich auf den strukturellen und digitalen Wandel und die Anforderungen für die Arbeitswelt 4.0 einzustellen. Die Fördermöglichkeiten bestehen für Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Durch Zuschüsse zur Weiterbildungs- und Lohnkosten Erweiterungsqualifizierungen förderfähig, mit denen Kenntnisse und Kompetenzen erweitert werden. Ziel ist es, dass Arbeitnehmer/-innen ihren bestehenden Arbeitsplatz langfristig sichern und sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln können. Gefördert werden auch Weiterbildungen in Engpassberufen, in denen ein Fachkräftemangel besteht. Für die Beratung interessierter Betriebe ist der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zuständig.
Die Regelungen im Überblick: