Fördermöglichkeiten EGZ
Eingliederungszuschuss
Das Jobcenter Lkr. Calw hat die Möglichkeit, die Arbeitsaufnahme und Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen durch Eingliederungszuschüsse (EGZ) zu fördern.
Der Eingliederungszuschuss ist eine Leistung für Arbeitgeber und muss vor der Arbeitsaufnahme beantragt und bewilligt werden. Der EGZ ist eine individuelle Leistung, deren Dauer und Höhe sich nach dem Einzelfall richtet. Die maximale Höhe liegt bei 50% des förderfähigen Arbeitsentgelts, die Dauer beträgt maximal sechs Monate.
Der EGZ hat das Ziel, anfängliche Minderleistungen des Beschäftigten auszugleichen. Die Nachbeschäftigungspflicht entspricht der Dauer der Förderung. Bei Ausscheiden aus Gründen, die nicht in der Person des Beschäftigten liegen, kann der EGZ zurückgefordert werden.
Für ältere Arbeitsuchende über 50 Jahre und schwerbehinderte Menschen gelten erweiterte Fördermöglichkeiten.
Die Integrationsfachkräfte des Jobcenters Lkr. Calw beraten Arbeitsuchende gerne über die Fördermöglichkeiten, die im konkreten Einzelfall bestehen.