Arbeitgeber Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung und der Integrationsfachdienst

Schwerbehinderte Kundinnen und Kunden des Jobcenters sowie Teilnehmer der beruflichen Rehabilitation bedürfen einer besonderen Betreuung, um am Arbeitsleben teilnehmen und wieder eingegliedert werden zu können.  Dieser Personenkreis ist dadurch gekennzeichnet, dass gesundheitliche Einschränkungen physischer als auch psychischer Art vorhanden sind, einen Grad der Behinderung und damit eine Anerkennung als schwerbehinderter Mensch vergeben wurde oder der zuletzt ausgeübte bzw. gelernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und eine Umorientierung (berufliche Reha) erforderlich wird.

Dabei sind die Einschränkungen der Betroffenen sehr unterschiedlich. Bei manchen fallen Einschränkungen kaum auf, bei anderen sind sie auf den ersten Blick erkennbar. Ein gemeinsames Charakteristikum ist aber bei allen, dass bei ihnen eine ausgeprägte Motivations- und Leistungsbereitschaft vorhanden ist. Sie können daher für jeden Arbeitgeber einen Gewinn darstellen. Die Möglichkeiten, eine Einstellung zu ermöglichen, sind vielfältig.

Das häufigste Instrument, das dem Jobcenter zur Verfügung steht, ist der Eingliederungszuschuss für schwerbehinderte Menschen. Diese finanzielle Leistung unterstützt die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung in Arbeit erschwert ist und bei denen eine Einarbeitung erforderlich ist, die über den üblichen Rahmen hinausgeht. Der Eingliederungszuschuss wird an Arbeitgeber ausgezahlt. Die maximale Förderung von älteren schwerbehinderten Menschen kann bis zu 70% betragen, je nach Einarbeitungs- und Qualifizierungsbedarf. Im Einzelnen:

Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre (maximale Förderung bei Älteren und besonders schwer betroffenen Schwerbehinderten). Die Förderhöhe liegt bei 70 % im 1. und 2. Jahr, bei 60 % im 3. Jahr, bei 50 % im 4. Jahr und bei 40 % im 5. Jahr. Grundlage ist der gesetzliche Mindestlohn bzw. die tariflichen oder kirchlichen Vergütungsregelungen zuzüglich der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge.

Sollten Sie eine schwerbehinderte Bewerberin oder einen schwerbehinderten Bewerber haben, der Ihrem Anforderungsprofil grundsätzlich entspricht und Ihr Interesse wecken konnte, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne über die möglichen Förderangebote. Auch zu weiteren Themen / Fragen, wie z.B.  Arbeitsplatzausstattung durch technische Hilfsmittel oder Ausgleichsabgabe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  Hier stehen wir in engem Kontakt zum Integrationsfachdienst.

Für anerkannte Rehabilitanden arbeiten wir eng mit dem Expertenteam der Agentur für Arbeit sowie mit anderen Rehabilitationsträgern (medizinische Rehabilitation), wie z.B. der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zusammen.

Darüber hinaus berät der Integrationsfachdienst Menschen mit Behinderung ebenso wie Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Zuständig für den Landkreis Calw ist der IFD Nordschwarzwald, Außenstelle Nagold.

Die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein Thema, das in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat und sich in verschiedenen Formen im betrieblichen Ablauf bemerkbar machen kann.  Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin an einer seelischen Erkrankung leidet und sich diese auch im Verhalten oder der Arbeitsleistung widerspiegelt? Diese Herausforderung muss der Betrieb nicht alleine bewältigen. Der IFD steht dem Betrieb zur Verfügung und begleitet vor Ort, z.B. in Form von

  • Vorträgen für Führungskräften und Personalverantwortlichen mit grundlegenden Informationen über die Entstehung psychischer Beeinträchtigungen, das Erkennen und den Umgang damit.
  • Persönlicher Beratung von Führungskräften oder Unternehmensgremien, um konkrete Wege zum Umgang mit psychischen Krankheiten zu finden.
  • Beantwortung konkreter Fragen und Erörterung von Einzelfällen.
  • der Entwicklung einer individuellen Strategie. 

Im IFD stehen qualifizierte Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung zur Verfügung. Sie beraten, vermitteln und unterstützen Betriebe und das betriebliche Integrationsteam ebenso wie die betroffenen Beschäftigten. Dem Unternehmen entstehen dafür keine Kosten. Die betrieblichen Anliegen können sehr unterschiedlich sein, z.B.

  • Fragen im Umgang mit verschiedenen Behinderungsarten, 
  • behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes,
  • Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen bei Anstellung und beabsichtigter Einstellung, 
  • unterstützende Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement,
  • Teilnahme an Informationsveranstaltungen in Form eines Vortrages oder ähnliches,
  • Unterstützung bei der Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung. 

Kontakt

IFD Stuttgart
Außenstelle Nagold
Freudenstädter Straße 56
72202 Nagold

Tel. 0711 / 25 0 83 - 2302
Fax 0711 / 25 0 83 - 2390

E-Mail: info.nordschwarzwaldifd.3in.de