Datenschutzerklärung

Das Jobcenter Landkreis Calw nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Die folgenden Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den Bereich des SGB II dienen der Transparenz für den Umgang des Jobcenters Landkreis Calw und der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Regelungen der DSGVO und des Sozialgesetzbuchs.

Die Nutzung der Website www.jobcenter-landkreis-calw.de ist auch ohne Bekanntgabe personenbezogener Informationen möglich. Bei jedem Zugriff auf diese Website und bei jedem Abruf einer Datei werden automatisch Informationen für statistische und Sicherungszwecke gespeichert (Logfiles). Dabei werden temporär folgende Informationen erfasst:

  • anonymisierte IP-Adresse Ihres Internet Service Providers,
  • Datum und Uhrzeit,
  • aufgerufene Seite bzw. Name der abgerufenen Datei,
  • übertragene Datenmenge sowie
  • Meldung über den erfolgreichen Zugriff bzw. Abruf sowie Browser und Betriebssystem.

Diese Informationen werden ausschließlich zur Verbesserung unseres Internetangebotes genutzt und in anonymisierter Form ausgewertet.Beim Aufruf einzelner Seiten dieser Website werden temporäre Cookies verwendet, um die Navigation zu erleichtern. Diese sogenannten Session Cookies beinhalten keine personenbezogenen Daten und werden nach Ablauf der Sitzung bzw. nach dem Schließen Ihres Browsers auf Ihrem Rechner gelöscht. Techniken, wie zum Beispiel Java-Applets oder Active-X-Controls, die es ermöglichen, das Zugriffsverhalten der Nutzer nachzuvollziehen, werden nicht eingesetzt. Sie können die Nutzung von Cookies in Ihrem Browser deaktivieren.

Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Harald Schnaufer
Behördlicher Datenschutzbeauftragte
Jobcenter Landkreis Calw

Besucheradresse

Jobcenter Landkreis Calw
Bahnhofstr. 37
72202 Nagold

Postanschrift

Jobcenter Landkreis Calw
Postfach 1163
72191 Nagold

07051 9698 118
07452 9190 458

Jobcenter-Landkreis-Calw.Integrationsleistungenjobcenter-ge.de
www.jobcenter-landkreis-calw.de

Verarbeitungszwecke

Die Bundesagentur für Arbeit verarbeitet personenbezogene Daten, um das Online-Angebot nutzergerecht zur Verfügung zu stellen. Personenbeziehbare Daten werden bei Aufruf des Online-Portals vorübergehend gespeichert, um das Nutzungsverhalten auswerten und das Online-Angebot verbessern sowie ein etwaiges missbräuchliches Verhalten nachvollziehen und ahnden zu können.

Gesetzliche Aufgabenerledigung

Das Jobcenter Landkreis Calw und die Bundesagentur für Arbeit verarbeiten Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sie sind zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken der Bundesagentur für Arbeit verarbeitet.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch das Jobcenter Landkreis Calw und die Bundesagentur für Arbeit sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 Satz c DSGVO i. V. m. §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Die unter Abschnitt „Datenkategorien“ genannten Daten können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Jobcenters Landkreis Calw und der Bundesagentur für Arbeit an Dritte übermittelt werden wie z. B.

Andere Sozialleistungsträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme- und Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Kfz-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden) etc.

Speicherdauer

Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen besteht eine Speicherfrist von fünf Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die Kundin oder der Kunde sich in selbstständige Tätigkeit abgemeldet hat oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch das Jobcenter Landkreis Calw nicht erfolgt (z. B. Rente, Elternzeit etc.), es sei denn es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Dauer von fünf Jahren dient Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung.

Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von zehn Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

Ist eine Forderung des Jobcenter Landkreis Calw (Rückforderung, Erstattungsbescheid, Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

Wurden der Ärztliche Dienst, der Medizinische Dienst der Krankenkasse oder der Berufspsychologische Service der Bundesagentur für Arbeit beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach zehn Jahren gelöscht.

Kategorien personenbezogener Daten

Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Jobcenter Landkreis Calw und der Bundesagentur für Arbeit verarbeitet:

a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten. Das sind z. B. Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung

b) Daten zur Leistungsgewährung. Das sind z. B. Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhalts- und Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung und Integration in Arbeit. Das sind z. B. Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z. B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.

d) Gesundheitsdaten. Das sind z. B. Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arebeit, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der Bundesagentur für Arbeit.

e) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten

Betroffenenrechte

a) Auskunft. Jedermann hat das Recht, vom Jobcenter Landkreis Calw eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.

b) Berichtigung und Vervollständigung. Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Jobcenter Landkreis Calw verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.

c) Löschung. Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.

Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Mitwirkungs- und Auskunftspflichten, Folgen der Nichtbeachtung

Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Jobcenter LKandkreis Calw beantragt hat oder erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten.

Datenquellen (öffentlich zugänglich)

Das Jobcenter Landkreis Calw kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z. B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme- und Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden u. a. folgende Kriterien herangezogen: Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.

Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch die Vermittlungs-/ Beratungsfachkraft.

Zweckänderung

Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.