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Einstiegsqualifizierung – der andere Weg zum Erfolg

Die Praktiker in den Betrieben wissen aus Erfahrung: Schulnoten sind nicht alles.

Die praktischen Fähigkeiten und das handwerkliche Geschick eines jungen Menschen schlagen sich oft nicht in den Zeugnissen nieder.

Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können die Einstiegsqualifizierungen nutzen, um ihre Chancen

  • in einem betrieblichen Praktikum den Arbeitsalltag kennen zu lernen und
  • Grundkenntnisse zu erlangen.

Sechs bis zwölf Monate dauert dieses Praktikum. In dieser Zeit können junge Menschen zeigen, dass ihnen die praktische Arbeit liegt.

Die Unternehmen können die Fähigkeiten und die betriebliche Alltagstauglichkeit eines jungen Menschen über einen längeren Zeitraum feststellen, die Motivation, Leistungsbereitschaft und Entwicklungsfähigkeit einschätzen.

Die Aufnahme einer Berufsausbildung ist das Hauptziel der Einstiegsqualifizierung. Sie ist inhaltlich auf die Vermittlung und Vertiefung von beruflichen Grundlagen ausgerichtet. Die Inhalte orientieren sich an den anerkannten Ausbildungsberufen nach § 4 BBiG und § 25 HWO.

Die Einstiegsqualifizierung ist für junge Menschen geeignet, die bestimmte Voraussetzungen haben, z.B.: 

  • Ausbildungsbewerber mit individuellen Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
  • Jugendliche, die noch nicht im vollen Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
  • lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche,
  • Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit (Fach-) Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können nicht in einer EQ gefördert werden.

Die Förderung beginnt jeweils ab 1. Oktober. Ein früherer Beginn ist ab 1. August für Altbewerber aus der Zielgruppe der lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten sowie noch nicht voll ausbildungsreifen Jugendlichen möglich.

Wenn Sie an einer EQ teilnehmen, wird ein Qualifizierungsvertrag geschlossen. Die Praktikumsvergütung beträgt in der Regel 231 Euro, sofern nicht ein höherer Betrag vereinbart wird.

Betriebe können bei Einstellung eines lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten EQ-Teilnehmers von einem Bildungsträger durch organisatorische Hilfen und sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden.

Wenn Sie berufsschulpflichtig sind, werden Sie in der Regel in einer Fachklasse angemeldet. Damit verbessern sich Ihre Übernahmechancen in eine Ausbildung.

Sie erhalten am Ende Ihrer Praktikumszeit ein Zeugnis, indem die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten vom Betrieb bestätigt werden.

Die jeweilige zuständige Stelle bzw. Kammer stellt auf Antrag des Unternehmens oder des Teilnehmers auf der Basis des betrieblichen Zeugnisses ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ aus. Dieses bildet die Grundlage für eine mögliche Verkürzung einer anschließenden Ausbildung nach § 8 BBiG.

Wenn Sie an einer Einstiegsqualifizierung interessiert sind, wenden Sie sich bitte für den Bereich Nagold an Bastian Hoffmann, und für Calw und Bad Wildbad an Hannelore Ilie.

Bastian Hoffmann

Vermittlungsfachkraft für U25-Kund/-innen

Nagold

Telefon: 07452 / 9190-238

Jobcenter-Landkreis-Calw.Markt-Integrationjobcenter-ge.de

Hannelore Ilie

Vermittlungsfachkraft für U25-Kund/-innen

Calw

Telefon: 07051 / 9698-108

Jobcenter-Landkreis-Calw.Markt-Integrationjobcenter-ge.de

Julia Dußler

Vermittlungsfachkraft für U25-Kund/-innen

Bad Wildbad

Telefon: 07051 / 96 98-154

Jobcenter-Landkreis-Calw.Markt-Integrationjobcenter-ge.de