Regelsätze Bürgergeld ab 01.01.2024

Im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes werden die Regelsätze mit Wirkung ab 1. Januar 2024 deutlich erhöht

So wird der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene um 53 Euro auf jetzt 502 Euro im Monat angehoben. Hier finden Sie eine Übersicht über die Regelsätze für die verschiedenen Personengruppen:

Alleinstehende / Alleinerziehende

563,-€

Regelbedarfsstufe 1

Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaft

506,- €

Regelbedarfsstufe 2

Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)

451,- €

Regelbedarfsstufe 3

nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25

im Haushalt der Eltern

451,- €

Regelbedarfsstufe 3

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

471,- €

Regelbedarfsstufe 4

Kinder von 6 bis 13 Jahren

390,- €

Regelbedarfsstufe 5

Kinder von 0 bis 5 Jahren

357,- €

Regelbedarfsstufe 6