Regelsätze Bürgergeld ab 01.01.2023

Im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes werden die Regelsätze mit Wirkung ab 1. Januar 2023 deutlich erhöht

So wird der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene um 53 Euro auf jetzt 502 Euro im Monat angehoben. Hier finden Sie eine Übersicht über die Regelsätze für die verschiedenen Personengruppen:

Alleinstehende / Alleinerziehende

502,-€

Regelbedarfsstufe 1

Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaft

451,- €

Regelbedarfsstufe 2

Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)

402,- €

Regelbedarfsstufe 3

nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25

im Haushalt der Eltern

402,- €

Regelbedarfsstufe 3

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

420,- €

Regelbedarfsstufe 4

Kinder von 6 bis 13 Jahren

348,- €

Regelbedarfsstufe 5

Kinder von 0 bis 5 Jahren

318,- €

Regelbedarfsstufe 6