Jobcenter Landkreis Calw informiert zum neuen Bürgergeld

Die neuen Regelungen des Bürgergeldes sollen in zwei Stufen, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft treten. Unter folgenden Links finden Sie Infos zu den neuen Regelbedarfen, Vermögen und weiteren Themen.

Infoseite der Bundesagentur für Arbeit zum Bürgergeld

Infoseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Bürgergeld

Fragen und Antworten zum Bürgergeld (BMAS)

Wichtig:

Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden Sie auch Bürgergeld bekommen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen!


Hier finden Sie die ab 01.01.2023 geltenden neuen Regelsätze:

Leistungsberechtigte Regelsatz Regelbedarfsstufe
Alleinstehende / Alleinerziehende 502 Euro (+ 53 Euro)    Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 451 Euro (+ 47 Euro)    Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 402 Euro (+ 42 Euro)    Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern    402 Euro (+ 42 Euro)    Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 Euro (+ 44 Euro)    Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 Euro (+ 37 Euro)    Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 318 Euro (+ 33 Euro)    Regelbedarfsstufe 6