Was ändert sich für mich mit der neuen Grundsicherung?

Durch mehrheitlichen Beschluss von Bundestag und Bundesrat tritt am 1.Juli 2026 das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (13. SGB II-Änderungsgesetz) in Kraft.

Mit diesem Gesetz 

  • soll die Vermittlung in Arbeit gestärkt werden,  
  • können Menschen gezielter unterstützt werden und  
  • erhalten die Jobcenter mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern.  

Mit den Änderungen werden Rechte und Pflichten für alle Beteiligten noch klarer als bisher geregelt, um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten. 

Für Sie bedeutet das: Wenn Sie aktiv mitwirken, Termine wahrnehmen und gemeinsam mit dem Jobcenter an Ihrer beruflichen Integration arbeiten, werden Sie wie gewohnt unterstützt und begleitet. Gleichzeitig wird klarer geregelt, welche Folgen es hat, wenn Sie nicht mitwirken. 

Gleichzeitig wird die Geldleistung "Bürgergeld" in "Grundsicherungsgeld" umbenannt und der Begriff "Bürgergeld" aus dem Titel des SGB II gestrichen. Das Leistungssystem wird "Grundsicherung für Arbeitsuchende" genannt.

Für die leistungsbeziehenden Menschen ändert sich durch die Neubezeichnung nichts. Den Jobcentern wird ein Übergangszeitraum von sechs Monaten eingeräumt, um die Begriffe in IT-Verfahren, Anträgen, Formularen etc. anzupassen.

Weitere Infos finden Sie in dem Dokument:

FAQ_Gesetz_zur_Umgestaltung_der_Grundsicherung.pdf

Weitere Infos:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Servicestelle SGB II

Gesetzestext im Bundesgesetzblatt